Rechtsgebiete

Die Kanzlei Hinrichs ist ausschließlich in den Rechtsgebieten Familienrecht und Strafrecht tätig. Die Fokussierung auf diese beiden Tätigkeitsschwerpunkte folgt aus der Zielsetzung, Mandanten fachlich kompetent und strategisch sinnvoll zu vertreten. Hierzu sind fachspezifische und aktuelle Rechtskenntnisse von herausragender Bedeutung.


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