Familienrecht


  • Sie haben sich von ihrem Ehepartner getrennt und beabsichtigen die Scheidung?
  • Sie möchten Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geltend machen?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt?
  • Sie haben Fragen zum Umgangsrecht oder Sorgerecht für Ihr Kind?
  • Sie möchten wissen, wie ihr Hausrat aufgeteilt wird und  ob Ihnen ein Zugewinnausgleichsanspruch zusteht?
  • Sie benötigen Schutz vor einer Person im Rahmen der Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes?


Dann ist die Kanzlei Hinrichs der richtige Ansprechpartner.

 
Rechtsanwältin Hinrichs nimmt sich Zeit für Ihr persönliches Anliegen in diesem sensiblen Lebensabschnitt und begleitet sie nicht nur auf anwaltlicher, sondern auch auf menschlicher Ebene. Die fachliche Unterstützung von Frau Hinrichs ermöglicht es Ihnen, die für Sie und Ihre Zukunft richtigen Entscheidungen zu treffen und diese auch durchzusetzen – denn Familienrecht ist Vertrauenssache!


Um Sie schon jetzt bestmöglich auf Ihren neuen Lebensabschnitt vorzubereiten, finden Sie nachfolgend eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten und zu klärenden Punkten, die im Falle einer (beabsichtigten) Trennung von Ihrem Ehepartner relevant sind:


1. Unterlagen sichern

Bitte sichern Sie schnellstmöglich wichtige Unterlagen und Dokumente, auf die Sie im Streitfall gegebenenfalls keinen Zugriff mehr haben. Bei einem Auszug sollten Sie zudem alle Unterlagen im Original mitnehmen, die Ihnen persönlich gehören. Besonders wichtig sind:

  • Ausweis / Reisepass
  • Stammbuch / Heiratsurkunde
  • Eigene Geburtsurkunde sowie die der Kinder
  • Impfpässe / Untersuchungshefte der Kinder
  • Krankenversicherungskarte
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen
  • Schulzeugnisse / Arbeitszeugnisse / ärztliche Atteste
  • Unterlagen für die Altersversorgung / Rentenbescheid
  • Unterlagen zu Darlehensverträgen
  • Unterlagen zu laufenden Zahlungsverpflichtungen
  • Versicherungsverträge
  • Sparbücher
  • Steuerbescheide
  • Grundbuchauszug
  • Kontoauszüge


Alle Unterlagen des Ehepartners dürfen nur in Kopie mitgenommen werden. Es wird dringend angeraten, zur Informationssicherung folgende Unterlagen des Ehepartners zu dokumentieren:

  • Arbeitsvertrag und genaue Anschrift des Arbeitgebers
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Letzter Steuerbescheid
  • Sonstige Einkommensbelege (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente oder Vermögenserträge)
  • Belege über Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Konten etc.)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Versicherungsverträge, insb. zu Lebensversicherungen
  • (Bau-)Sparverträge
  • Mietvertrag
  • Depot-Auszug über Wertpapiere
  • Kaufvertrag und Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum
  • Raten- und Kreditverträge
  • Finanzierungsunterlagen


2. Anwalt kontaktieren
Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um die richtigen Regelungen für Ihre individuelle Situation herauszuarbeiten.
Unterliegen Sie keinesfalls dem Irrglauben, dass ein gemeinsamer Anwalt beide Ehegatten bei der Scheidung vertreten kann, denn das Gesetz sieht im Scheidungsverfahren keinen gemeinsamen Anwalt vor. Sofern Sie gemeinsam zu einer Erstberatung bei Ihrem Anwalt erscheinen, wird dieser Sie nicht zusammen beraten können, da er nur die Interessen eines Mandanten vertreten kann. Zwar genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung grundsätzlich ein Anwalt, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, dieser Anwalt ist aber lediglich dem Ehegatten gegenüber rechtlich verpflichtet, der ihn beauftragt hat. Das bedeutet: Immer dann, wenn widerstreitende Interessen erkennbar sind, sollten sich beide Ehegatten anwaltlicher Unterstützung bedienen, um Waffengleichheit herzustellen und ein für beide Seiten faires Scheidungsverfahren zu gewährleisten.


3. Trennungsjahr einleiten
Vor einer Scheidung müssen Ehepaare mindestens ein Jahr getrennt leben – hierbei spricht man vom sogenannten Trennungsjahr. Klären Sie mit Ihrem Ehepartner, wer in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus wohnen bleibt und wer auszieht. Notieren Sie sich das Trennungsdatum bzw. Auszugsdatum – dieser Tag ist für das weitere Scheidungsverfahren enorm wichtig.


4. Hausrat aufteilen
Zu Ihrem Hausrat zählen Dinge wie Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Wäsche sowie das Familienauto. Auch Haustiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln, sodass Sie sich entscheiden müssen, wer sich um die Haustiere kümmern soll.
Mitnehmen können Sie alle Haushaltsgegenstände, die Ihnen persönlich gehören, also in Ihrem Alleineigentum stehen. Sollten Sie Ihre persönlichen Haushaltsgegenstände nicht direkt bei Auszug mitnehmen können, erstellen Sie vorab dringend eine Liste dieser Haushaltsgegenstände. Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • Sie in die Ehe eingebracht haben,
  • Sie in die Ehe eingebracht haben und später ersetzt wurden,
  • Sie in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben haben,
  • Sie geerbt haben oder persönlich geschenkt erhalten haben.


Um den gemeinsamen Hausrat teilen zu können, sollten Sie ebenfalls vor Ihrem Auszug eine Liste über die im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat anfertigen. Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • in der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden (unabhängig davon, wer diese bezahlt hat),
  • vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und in der Ehe ganz oder teilweise bezahlt wurden (unabhängig davon, wer diese bezahlt hat),
  • Sie und Ihr Ehegatte während der Ehe (oder zur Hochzeit) gemeinsam geschenkt erhalten haben.


Zur genauen Dokumentation des Bestandes Ihres Hausrats fertigen Sie im besten Fall Lichtbilder an. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt problemlos feststellen, welche Haushaltsgegenstände bei der Trennung vorhanden waren.


5. Trennung von Konten
Ihre Finanzen und Ihre Kontoführung sollten ab dem Trennungszeitpunkt ebenfalls getrennt werden. Wenn Sie bisher ein gemeinsames Konto mit Ihrem Ehepartner hatten, sollten Sie sich ein eigenes Konto einrichten oder die für Ihr Konto erteilte Vollmacht widerrufen. Klären Sie auch, wer zukünftig laufende Verbindlichkeiten zahlt.


6. Überprüfung von Verträgen
Prüfen Sie laufende Verträge und kündigen Sie diese, wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Anderenfalls stellen Sie die Verträge auf sich als alleinigen Vertragspartner um. Stellen Sie zudem Zahlungen laufender Verträge für Ihren Ehepartner ein. Für die Zahlung gemeinschaftlicher Kreditraten sind Sie weiterhin zusammen mit Ihrem Ehepartner verpflichtet.


7. Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen
In der Trennungszeit – also bis zur rechtskräftigen Scheidung – bekommen Sie eventuell Trennungsunterhalt von Ihrem Ehepartner, wenn dieser mehr als Sie verdient. Machen Sie diesen Anspruch schnellstmöglich schriftlich – bestenfalls durch einen Anwalt – geltend, da dies rückwirkend in der Regel nicht möglich ist.


8. Anspruch auf Kindesunterhalt geltend machen
Der Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder überwiegend wohnen, hat im Falle einer Trennung Anspruch auf Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle. Sollte Ihr Ehepartner keinen Kindesunterhalt leisten können, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen zu beantragen. Darüber hinaus steht dem Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend wohnen, auch das Kindergeld zu. Bitte teilen Sie der Familienkasse daher zeitnah Ihre Trennungssituation mit und beantragen Sie dort eine Auszahlung zu Ihren Händen, sollte dies noch nicht geschehen.


9. Umgangsrecht / Sorgerecht
Klären Sie mit Ihrem Ehepartner, nach welchem Betreuungsmodell (Residenzmodell oder Wechselmodell) Sie sich um Ihre Kinder kümmern möchten, bzw. wie die Umgänge geregelt werden sollen. Hinsichtlich des Sorgerechts bleibt es meist bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen.


10. Krankenversicherung
In der Trennungszeit ist der nicht erwerbstätige Ehegatte über die Familienversicherung des angestellt Erwerbstätigen mitversichert. Klären Sie die Weiterversicherung frühzeitig für die Zeit nach der Scheidung. Es besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Weiterversicherung bei Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Ehescheidung.


11. Steuern
Während des Trennungsjahres werden Sie weiterhin gemeinsam steuerlich veranlagt. Ab dem Trennungsfolgejahr haben sich die Ehegatten steuerlich getrennt veranlagen zu lassen. Prüfen Sie Ihre monatlichen Belastungen daher auch unter diesem Gesichtspunkt.


12. Ehevertrag
Ist ein Ehevertrag geschlossen worden, sollte dieser auf seine Gültigkeit überprüft werden. Häufig sind ältere Eheverträge aufgrund der damaligen Regelungen, die nicht mehr mit der tatsächlichen Lebensführung übereinstimmen, sittenwidrig oder zumindest anpassungsbedürftig.


13. Trennungsfolgenvereinbarung
Bemühen Sie sich um eine Trennungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner. Mit einer solchen können Sie die Folgen der Trennung einvernehmlich und abschließend klären. Es können auch die Folgen der Scheidung vorab geregelt werden. Damit diese Vereinbarung rechtlich bindend ist, muss diese allerdings notariell beurkundet werden.


14. Zugewinnausgleich
Um das Bestehen eines Zugewinnausgleichsanspruchs überprüfen zu können, ist die Kenntnis der Vermögensverhältnisse beider Ehegatten zu den Stichtagen „Heirat“ und „Trennung“ wichtig. Später wird die Auskunft zum jeweiligen Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags benötigt. Notieren Sie sich daher frühzeitig diesbezügliche Informationen. Zur Vereinfachung erhalten Sie bei Rechtsanwältin Hinrichs einen entsprechenden Vordruck.


15. Erbrecht
Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten bleibt bestehen, bis die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen. Verfassen Sie daher ein Trennungstestament, um den anderen Ehegatten in der Trennungszeit auf den Pflichtteil zu beschränken. Prüfen Sie bereits aufgesetzte Testamente und widerrufen sie diese gegebenenfalls.


16. Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe
Sofern es Ihre finanziellen Verhältnisse nicht zulassen, die Kosten für einen Anwalt und ein gerichtliches Verfahren aufzubringen, können Sie verschiedene Hilfsangebote beanspruchen. Gern berät Sie Rechtsanwältin Hinrichs hierzu ausführlich.


Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste lediglich der Orientierung dient und nicht abschließend ist. Keinesfalls ersetzt die Checkliste eine umfassende anwaltliche Beratung.

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