Strafrecht


  • Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
  • Gegen Sie wird ein polizeiliches Ermittlungsverfahren geführt?
  • Bei Ihnen wird eine Hausdurchsuchung vorgenommen?
  • Sie sind festgenommen worden und befinden sich in Untersuchungshaft?
  • Sie sind Zeuge oder Verletzter in einem Strafverfahren?


In diesem Fall sollten Sie nicht zögern und sofort handeln! Hier Ihre Verhaltensregeln im Notfall:


  1. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Das heißt: Sie tätigen keine Aussage und führen auch keinen „Small-Talk“ mit der Polizei. Auch auf ein polizeiliches Anhörungsschreiben reagieren Sie bitte nicht eigenständig.
  2. Kontaktieren Sie sofort telefonisch Ihren Anwalt! Beachten Sie bitte, dass Ihnen zu jeder Zeit und in jeder Lage des Verfahrens das Recht zusteht, sich des Beistandes eines Strafverteidigers zu bedienen. Insbesondere im Falle einer Festnahme steht Ihnen ein sofortiger Anruf bei Ihrem Anwalt zu. Die Ermittlungsbeamten sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
  3. Bei einer Durchsuchung erklären Sie sich bitte nicht mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden und unterschreiben keine Dokumente, die man Ihnen vorlegt! Achten Sie darauf, dass sämtliche beschlagnahmten Gegenstände in einem entsprechenden Protokoll genau vermerkt werden und lassen Sie sich eine Durchschrift aushändigen. Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass konkrete Gegenstände oder Unterlagen gesucht werden, ist es ggf. ratsam diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Ein solches Vorgehen vermeidet sogenannte „Zufallsfunde“, die eventuell weitere Tatvorwürfe nach sich ziehen und verkürzt die Durchsuchungssituation.
  4. Geben Sie niemals Ihre Zugangsdaten / PIN-Codes für Ihr Mobiltelefon oder Ihren Computer heraus. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet! Unterliegen Sie nicht dem Irrglauben, dass Sie Ihr Mobiltelefon oder Ihren Computer schneller zurückerhalten, wenn Sie entsprechende Zugangsdaten an die Ermittlungsbehörden aushändigen.
  5. Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss oder zumindest eine Kopie aushändigen!
  6. Leisten Sie keinen Widerstand bei polizeilichen Maßnahmen (z.B. Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Blutentnahme)!
  7. Gehen Sie niemals ohne Ihren Anwalt zu einem polizeilichen Vorladungstermin oder zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung.
  8. Sprechen Sie mit niemandem über das laufende Verfahren!


Da ein Strafverfahren für den Betroffenen stets mit einer äußerst belastenden Situation einhergeht, sollten Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte umgehend auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Eine erfolgreiche Strafverteidigung setzt nach dem Verständnis der Kanzlei Hinrichs neben der strafrechtlichen Spezialisierung vor allem auch einen unnachgiebigen Beistand voraus. Rechtsanwältin Hinrichs setzt sich gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht konsequent für die Rechte ihrer Mandanten ein. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, wird Rechtsanwältin Hinrichs zusammen mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens genauestens erklären. Ziel ist stets, eine zeitnahe Verfahrenserledigung mit möglichst geringer öffentlicher Aufmerksamkeit, unter Einhaltung Ihrer Rechte, zu erreichen.


Rechtsanwältin Hinrichs bietet im Strafrecht einen ersten unverbindlichen Gesprächstermin an. Dabei wird nach Schilderung des Falles eine ehrliche Einschätzung abgegeben, ob überhaupt ein Anwalt benötigt wird und aufgezeigt, welche weiteren Schritte denkbar sind. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung, die selbstverständlich bereits vollständig der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.


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